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Die von Notaren autorisierten Dokumente fallen in die folgenden Kategorien:

ÖFFENTLICHE URKUNDEN

Dies sind vom Notar verfasste rechtskonforme Dokumente, zu denen Willenserklärungen, Rechtshandlungen, die einer Zustimmung bedürfen, und, im Allgemeinen, Verträge jeder Art zählen. Die häufigsten Rechtshandlungen oder Rechtsgeschäfte, die notariell beurkundet werden, sind:

  • Testamente: Eine individuelle, freie und widerrufbare Rechtshandlung, durch die eine Person ihren Nachlass regelt, indem sie einen oder mehrere Erben benennt.
  • Eheverträge: Ein Vertrag zwischen Ehepartnern, dessen hauptsächliches Ziel die Vereinbarung eines ehelichen Güterrechts ist, oder die Abwicklung eines vorherigen Vertrages.
  • Vollmachten: Eine Bevollmächtigung, die einer anderen Person übertragen wird, um bestimmte notarielle Beurkundungen und materielle Handlungen in unserem Namen umzusetzen und auszuführen.
  • Kauf-Verkauf-Verträge: Ein Vertrag, in dem sich eine der Vertragsparteien verpflichtet, den Besitz einer Sache oder eines Rechtsanspruches zu übertragen, und sich die andere Vertragspartei gleichzeitig verpflichtet, dafür einen vereinbarten Preis zu zahlen.
  • Hypothekendarlehen: Darlehen, hinter dem als Zahlungsgarantie eine oder mehrere Immobilien, in Form von Wohnungen, Geschäftslokalen, Garagen, Grundstücken, Landhäusern, etc. stehen.
  • Gründung von Handelsgesellschaften: Gründungsakt eines Unternehmens, in dem die grundsätzlichen Elemente definiert werden: Anfangskapital, Geschäftssitz, Rechtsform, etc. Die Haupttypen sind Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
  • Erbschaftsannahme- und Erbteilungserklärungen: Ein notarieller Akt, durch den die Rechtsnachfolger einer verstorbenen Person das ihnen zugeteilte Erbe ausdrücklich annehmen und ein Bestandsverzeichnis und die Verteilung der Güter durchführen.

NOTARIELLE URKUNDEN

Dies sind solche Dokumente, in denen der Notar, auf Antrag einer Vertragspartei , einfache Tatsachen bestätigt. Die Haupttypen sind:

  • Protokollierung in Anwesenheit: Der Notar beurkundet Tatsachen, die sich in seiner Anwesenheit ereignen.
  • Protokollierung von Schriftstücken: Der Notar archiviert ihm vorgelegte Dokumente in seinem Protokoll
  • Protokollierung von Referenzen oder Erklärungen: Der Notar nimmt die Erklärungen auf, die eine Person in seiner Anwesenheit macht
  • Protokollierung der Zusendung von Dokumenten per Einschreiben
  • Protokollierung von Aufforderungs- oder Benachrichtigungsschreiben an Dritte
  • Protokollierung von vorübergehenden Geldverwahrungen oder der Verwahrung anderer Gegenstände, etc.

Eine besondere Art der Protokollierung ist der Erbschein ohne Testament, durch den der Notar erklärt, wer die von Rechtswegen als Erben einer verstorbenen Person, die kein Testament hinterlassen hat, eingesetzten Familienmitglieder sind.

POLICEN

Dies sind Dokumente mit ausschließlich kaufmännischem oder finanziellem Inhalt, beispielsweise: Darlehen, Kredite, Leasing- oder Finanzierungsverträge für Mobilien, Bankgarantien, Diskontlinien, "Factoring"-, "Renting"-Verträge oder Pfand auf Guthaben oder Investmentfonds.

In der Praxis werden die vom Notar aufgesetzten Policen in unilateraler und standardisierter Form von einer der Vertragsparteien verfasst (im Allgemeinem von einem Kreditinstitut).

 

BEGLAUBIGTE URKUNDEN

Diese werden auch manchmal Legalisierungen genannt. Es handelt sich um einfachere Dokumente, die Folgendes beinhalten:

  • Unterschriftenbeglaubigung oder -legitimation: Der Notar bestätigt damit die Identität und die Richtigkeit einer Unterschrift unter einem Dokument.
  • Dokumentenzeugnis oder -beglaubigung: Der Notar beglaubigt, dass eine Kopie tatsächlich eine wortgetreue Wiedergabe des ihm vorgelegten Originals ist.
  • Beglaubigung der Gültigkeit von Gesetzen: Der Notar beglaubigt die Existenz eines bestimmten in Spanien gültigen Gesetzes oder die rechtlichen Statuten eines Unternehmens oder einer anderen Körperschaft.
  • Existenzbeglaubigung oder Lebensnachweis: Der Notar beglaubigt, dass eine Person persönlich anwesend ist.